Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat vor spürbaren negativen Folgen für die deutsche Konjunktur durch die anhaltenden Streiks bei der Deutschen Bahn und der Lufthansa gewarnt. „Die Streiks in der kritischen Infrastruktur sind nicht nur ärgerlich, sondern auch Wachstumsbremsen“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der Rheinischen Post. „Die volkswirtschaftlichen Schäden treffen ja nicht nur die unmittelbar betroffenen Unternehmen, sondern die gesamte Wirtschaft.“
Allein der Streik der Lokführergewerkschaft GDL habe einen Schaden von 100 Millionen Euro täglich verursacht, sagte Kampeter. „Der Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit der Infrastruktur ist ein Standortnachteil.“ Das Vorgehen der GDL sowie, bei den Streiks in der Luftfahrt, der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und der Flugbegleitergewerkschaft Ufo sei „unverhältnismäßig“.
BDA fordert gesetzliche Eingriffe ins Streikrecht
Der BDA-Funktionär forderte eine Reform des Streikrechts. „Wir brauchen ein klares Arbeitskampfrecht, ganz besonders für die Bahn und die vergleichbaren Bereiche“, sagte Kampeter. Entscheidungen von Arbeitsgerichten, die die Streiks als zulässig werteten, bezeichnete er als „hilflos“. So verwiesen die Gerichte in der Regel auf den Gesetzgeber. „Zu einem solchen gesetzlichen Arbeitskampfrecht gehört das klare Bekenntnis des Gesetzgebers, dass Arbeitskämpfe die Ausnahme bleiben müssen“, forderte er.
Konkret forderte Kampeter gesetzliche Schlichtungsregeln sowie geregelte Ankündigungsfristen, „die den betroffenen Unternehmen die Gelegenheit geben, für die Kunden ein Minimum an Verlässlichkeit zu garantieren“. Die GDL hatte ihren jüngsten Streik vom Dienstag erst Sonntagabend angekündigt und damit die Drohung ihres Chefs Claus Weselsky wahr gemacht, Streiks nicht mehr wie üblich mindestens 48 Stunden vor deren Beginn anzukündigen. Die Deutsche Bahn ging gerichtlich gegen den Streik vor, wurde aber abgewiesen.
Wirtschaftsweise erwartet Einlenken der Gewerkschaften
Neben den Arbeitgeberverbänden sprach sich auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm für gesetzliche Eingriffe ins Streikrecht aus. „Das Streikrecht genießt einen hohen Schutz und das ist auch gut so“, sagte sie der Rheinischen Post. „Aber wenn die Streiks zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit belasten, kann es natürlich sein, dass der Gesetzgeber eingreift und das Regelwerk anpasst.“ Angesichts der Debatte darüber erwarte sie ein Einlenken der GDL und von Ver.di.
„So könnte man natürlich auf die Idee kommen, ein Schlichtungsverfahren vor dem Streik vorzuschreiben“, sagte die Ökonomin, die dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angehört. „Bisher ist es nicht erforderlich, ein Schlichtungsverfahren dem Arbeitskampf vorzuschalten“, räumte sie zwar ein. Allerdings würden die Gewerkschaften in den Bereichen Bahn und Luftfahrt einen „Anreiz haben, es nicht so weit kommen zu lassen“.